Zusammenfassung: Das BMF nimmt zur Bemessung der Spekulationsfrist im Rahmen der Einbringung von Kapitalanteilen durch eine Privatstiftung und zur Geltendmachung des Aufwertungswahlrechts in § 17 Abs 2 UmgrStG Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 30 EStG 1988; § 20 Abs 1 UmgrStG; § 17 Abs 2 UmgrStG