Zusammenfassung: Der Autor nimmt Bezug auf den Schlussantrag des Generalanwalts in der Rechtsache Spencer, in der dieser u.a. darlegte, dass die rückwirkende Beschränkung der Fristen, binnen derer die Abgabenpflichtigen ihren Antrag auf Rückerstattung rechtsgrundlos und gemeinschaftsrechtswidrig erhobener Abgaben einbringen können, mit dem Gebot des Vertrauensschutzes nicht in Einklang steht und vertritt die Ansicht, dass diese Rechtsauffassung auch auf die Anträge zur Rückerstattung der Getränkesteuer übertragbar ist.