§ 212 Abs. 1 BAO
Die bereits bestehende Gefährdung der Einbringlichkeit schließt die Einräumung von Zahlungserleichterungen aus.
VwGH 20.09.2001, 2001/15/0056
§ 212 Abs. 1 BAO
Die bereits bestehende Gefährdung der Einbringlichkeit schließt die Einräumung von Zahlungserleichterungen aus.
VwGH 20.09.2001, 2001/15/0056