Zusammenfassung: Der Autor beschreibt anhand des Beispiels der Kartellstrafen die Vor- und Nachteile, die die steuerliche Anerkennung von Geldstrafen als Betriebsausgaben mit sich bringen würde. In diesem Zusammenhang nimmt er auch auf ein einschlägiges BFH-Urteil Bezug und weist auf die Schwierigkeit hin, einen Mehrerlös oder wirtschaftlichen Vorteil aus der verbotenen Kartellbildung nachzuweisen.
BFH, 09.06.1999, BStBl II Nr. 658/1999