§ 41 FLAG
Eine Dienstgeberbeitragspflicht für Bezüge eines Gesellschafter-Geschäftsführers besteht nur im Fall eines fehlenden Unternehmerrisikos.
VwGH 27.06.2000, 2000/14/0066
§ 41 FLAG
Eine Dienstgeberbeitragspflicht für Bezüge eines Gesellschafter-Geschäftsführers besteht nur im Fall eines fehlenden Unternehmerrisikos.
VwGH 27.06.2000, 2000/14/0066