§ 13 Abs 2 nö TourismusG 1991
Bei der Bemessung des Interessentenbeitrages sind nur die innerhalb der Gemeinde erlangten Umsätze zu berücksichtigen.
VwGH 18.09.2000, 95/17/0426
§ 13 Abs 2 nö TourismusG 1991
Bei der Bemessung des Interessentenbeitrages sind nur die innerhalb der Gemeinde erlangten Umsätze zu berücksichtigen.
VwGH 18.09.2000, 95/17/0426