Zusammenfassung: Die Autoren nehmen zur Ersichtlichmachung der rückwirkenden Entnahme eines zum Gesamthandvermögen zählenden Grundstücks durch die einbringenden Mitunternehmer Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 5 Z 3 UmgrStG; § 12 Abs 2 Z UmgrStG
Zusammenfassung: Die Autoren nehmen zur Ersichtlichmachung der rückwirkenden Entnahme eines zum Gesamthandvermögen zählenden Grundstücks durch die einbringenden Mitunternehmer Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 5 Z 3 UmgrStG; § 12 Abs 2 Z UmgrStG