§ 4 Abs 4 EStG 1988
Die bestehende Ungleichgewichtung zwischen den Ausbildungsausgaben und den Arbeitsleistungen von Lehrlingen berechtigt nicht zur Bildung einer Rückstellung für potentielle Verluste.
VwGH 27.06.2000, 97/14/0057
§ 4 Abs 4 EStG 1988
Die bestehende Ungleichgewichtung zwischen den Ausbildungsausgaben und den Arbeitsleistungen von Lehrlingen berechtigt nicht zur Bildung einer Rückstellung für potentielle Verluste.
VwGH 27.06.2000, 97/14/0057