Zusammenfassung: Der Autor verweist auf den Entfall des Einzelbesteuerungsrechts für die grenzüberschreitende Personenbeförderung ab 1.1.2001 und die daraus resultierende gebotene Zugrundelegung der allgemeinen Regelungen zur Besteuerung der Umsätze. Weiters informiert er über die Beantragung der Weiteranwendung der bisherigen Bestimmungen beim Rat der EU.