§ 3 Abs 1 UStG 1994
Der Verkauf eines Gutes unter Eigentumsvorbehalt ist umsatzsteuerlich bereits als Lieferung zu qualifizieren, sodass im Fall der Weiterveräußerung durch den Sicherungsnehmer zwei Lieferungen begründet werden.
VwGH 27.06.2000, 97/14/0147