§ 17 KStG 1966
Nachdem Schuldzinsen für Fremdkapital nicht als Betriebsausgaben in Abzug gebracht werden können, kann angenommen werden, dass Unternehmen eine Eigenfinanzierung anstreben.
VwGH 31.05.2000, 95/13/0138
§ 17 KStG 1966
Nachdem Schuldzinsen für Fremdkapital nicht als Betriebsausgaben in Abzug gebracht werden können, kann angenommen werden, dass Unternehmen eine Eigenfinanzierung anstreben.
VwGH 31.05.2000, 95/13/0138