§ 33 TP 16 Abs 1 lit c GebG
Die Ausbedingung eines Abtretungspreises für eine Kommanditbeteiligung entspricht der gebührenrechtlichen Festsetzung eines Entgelts.
VwGH 19.06.2000, 2000/16/0340-0346
§ 33 TP 16 Abs 1 lit c GebG
Die Ausbedingung eines Abtretungspreises für eine Kommanditbeteiligung entspricht der gebührenrechtlichen Festsetzung eines Entgelts.
VwGH 19.06.2000, 2000/16/0340-0346