In dem Beitrag wird kurz ein Erkenntnis des VfGH vorgestellt, in dem dieser die Abzugsfähigkeit von Unterhaltsleistungen für haushaltszugehörige Kinder als außergewöhnliche Belastung ablehnte und die Verfassungskonformität des Familienbesteuerungsmodells idF des "Familienpaketes" (BGBl I 79/1998) bestätigte.
VfGH 30.11.2000, B 1340/00