Zusammenfassung: Bei Angabe eines unrichtigen Firmensitz des ausländischen Erwerbers besteht keine Ermittlungspflicht der Behörde.
VwGH 20.06.2000, 2000715/0020
Rechtsgrundlagen: § 18 UStG 1994
Zusammenfassung: Bei Angabe eines unrichtigen Firmensitz des ausländischen Erwerbers besteht keine Ermittlungspflicht der Behörde.
VwGH 20.06.2000, 2000715/0020
Rechtsgrundlagen: § 18 UStG 1994