§ 12 Abs 4 UStG; 3 12 Abs 10 UStG; § 21 Abs 5 UStG 1994; § 6 Abs 1 Z 27 UStG
Die Autoren verweisen auf einen Erlass des BMF, in dem , in Anlehnung an ein diesbezügliches Urteil des EuGH, klargestellt wurde, dass für die Erstellung ärztlicher Gutachten die Anwendung einer unechten Steuerbefreiung nicht in betracht kommt und beschreiben die daraus resultierenden Konsequenzen für die Ärzte.