§ 2 Abs 1 lit a FLAG
Der VwGH nimmt zur Beurteilung der überwiegenden Finanzierung der Unterhaltsspesen für ein Kind Stellung.
VwGH 20.06.2000, 98/15/0011
§ 2 Abs 1 lit a FLAG
Der VwGH nimmt zur Beurteilung der überwiegenden Finanzierung der Unterhaltsspesen für ein Kind Stellung.
VwGH 20.06.2000, 98/15/0011