Zusammenfassung: Die Autoren setzen sich kritisch mit der in Rz 4629 der EStR 2000 zur Geltung gebrachten Rechtsansicht des BMF, wonach im Jänner ausbezahlte Dezember-Gehälter erst im Jänner im Rahmen der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung als Betriebsausgaben zu berücksichtigen seien, auseinander und weisen nach, dass diese Rechtsauffassung nicht mit dem telos des § 19 Abs 1 estg in Einklang steht.