§ 93 Abs 5 EStG 1988; § 19 EStG
Da keine wirtschaftliche Einheit zwischen dem Abschluss eines Bausparvertrags und der Aufnahme eines Zwischenkredits vorliegt, ist ein Zufluss von Zinsen aus dem Bausparvertrag zu bejahen.
VwGH 30.05.2001, 96/13/0034
§ 93 Abs 5 EStG 1988; § 19 EStG
Da keine wirtschaftliche Einheit zwischen dem Abschluss eines Bausparvertrags und der Aufnahme eines Zwischenkredits vorliegt, ist ein Zufluss von Zinsen aus dem Bausparvertrag zu bejahen.
VwGH 30.05.2001, 96/13/0034