§ 1 Abs 1 Wiener AnzeigenabgabeG 1983
Der VwGH nimmt zur Bestimmung des Erscheinungsorts eines Druckwerks als pflichtbegründendes Element zur Leistung der Anzeigenabgabe Stellung.
VwGH 18.06.2001, 98/17/0025
§ 1 Abs 1 Wiener AnzeigenabgabeG 1983
Der VwGH nimmt zur Bestimmung des Erscheinungsorts eines Druckwerks als pflichtbegründendes Element zur Leistung der Anzeigenabgabe Stellung.
VwGH 18.06.2001, 98/17/0025