§ 12 Abs 1 WAO
Der Kauf der Kunden- und Adresskartei sowie des Zeitungstitels ist als Erwerb eines Zeitungsunternehmens zu qualifizieren; die Haftung nach § 12 Abs 1 WAO setzt dabei die Unternehmensfortführung durch den Erwerber nicht voraus.
§ 12 Abs 1 WAO
Der Kauf der Kunden- und Adresskartei sowie des Zeitungstitels ist als Erwerb eines Zeitungsunternehmens zu qualifizieren; die Haftung nach § 12 Abs 1 WAO setzt dabei die Unternehmensfortführung durch den Erwerber nicht voraus.