§ 151 Tiroler LAO
Die Richtigstellung der Getränkesteuer-Selbstbemessung ist als Rechtsbehelf iSd Getränkesteuerurteils des EuGH zu qualifizieren.
VwGH 17.05.2001, 2000/16/0704
§ 151 Tiroler LAO
Die Richtigstellung der Getränkesteuer-Selbstbemessung ist als Rechtsbehelf iSd Getränkesteuerurteils des EuGH zu qualifizieren.
VwGH 17.05.2001, 2000/16/0704