§ 18 GebAG
Einem Steuerberater steht selbst bei Vorlage eines Arbeitsberichtes, der die Leistungen seiner Stellvertretung bescheinigt, kein Entschädigungsanspruch für den investierten Zeitaufwand im Rahmen einer Zeugenaussage zu.
VwGH 21.05.2001, 2000/17/0268