§ 23 Abs 2 BAO
Ein tatbestandserfüllendes gesetzwidriges Verhalten schließt die Erhebung der Steuer nicht aus.
VwGH 30.05.2001, 99/13/0025; VwGH 30.05.2001, 99/13/0026
§ 23 Abs 2 BAO
Ein tatbestandserfüllendes gesetzwidriges Verhalten schließt die Erhebung der Steuer nicht aus.
VwGH 30.05.2001, 99/13/0025; VwGH 30.05.2001, 99/13/0026