Zusammenfassung: Das BMF informiert über die allenfalls geplante Aufhebung von § 24a Abs 4 UStG, der den Übergang der umsatzsteuerlichen Abgabenschuld bei der Lieferung von Goldmaterialien normiert und beschreibt die bis dahin gebotene Vorgangsweise.
Rechtsgrundlagen: § 24a Abs 4 UStG; Art 26b Teil F 6. MWSt-RL