Zusammenfassung: Der Autor weist kritisch darauf hin, dass die Judikatur des VwGH zur Dienstgeberbeitragspflicht und Kommunalsteuerpflicht für Leistungsvergütungen wesentlich beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer bislang nur unzureichend bzw uneinheitlich die Argumentationslinie des VfGH zu dieser Rechtsfrage übernommen hat.
Rechtsgrundlagen: § 22 Z 2 EStG