§ 191 Abs 2 BAO
Der VwGH bestimmt den maßgeblichen Bescheidadressaten zur Zustellung des Feststellungsbescheides bezüglich des Absehens von der einheitlichen und gesonderten Feststellung der Einkünfte einer bereits beendeten Personengemeinschaft.
§ 191 Abs 2 BAO
Der VwGH bestimmt den maßgeblichen Bescheidadressaten zur Zustellung des Feststellungsbescheides bezüglich des Absehens von der einheitlichen und gesonderten Feststellung der Einkünfte einer bereits beendeten Personengemeinschaft.