§ 3 Abs 1 FinStrG
Bereits durch das Eingeständnis der Einnahme unversteuerter Einkünfte wird der Tatbestand der Abgabenhinterziehung erfüllt.
VwGH 30.05.2001, 2001/13/0139
§ 3 Abs 1 FinStrG
Bereits durch das Eingeständnis der Einnahme unversteuerter Einkünfte wird der Tatbestand der Abgabenhinterziehung erfüllt.
VwGH 30.05.2001, 2001/13/0139