Zusammenfassung: Der Autor setzt sich mit der Frage auseinander, ob die Begrenzung des Verlustabzugsrechts in § 2 Abs 2b EStG 1988 mit 75 % der positiven Einkünfte bzw der Gesamtsumme der Einkünfte mit verfassungsrechtlichen Vorgaben in Einklang steht. Dabei beschreibt er auch die Normierung der Fünftelverteilung für Verluste aus den Jahren 1989 und 1990 und vertritt resümierend die Ansicht, dass eine verfassungskonforme Auslegung die Abzugsfähigkeit der Fünftelverluste in voller Höhe gebieten würde.