Zusammenfassung: Nach Rechtsansicht des BMF gelangt die Ausschüttungsfiktion infolge einer Umwandlung nach einer Einbringung oder Abspaltung nicht zur Anwendung.
Rechtsgrundlagen: Art II UmgrStG
Weiterführende Hinweise: BMF, 21.08.2001
Zusammenfassung: Nach Rechtsansicht des BMF gelangt die Ausschüttungsfiktion infolge einer Umwandlung nach einer Einbringung oder Abspaltung nicht zur Anwendung.
Rechtsgrundlagen: Art II UmgrStG
Weiterführende Hinweise: BMF, 21.08.2001