Zusammenfassung: Der Autor setzt sich mit der Frage auseinander, ob Verspätungszuschläge, die mittels EDV "automatisch" festgelegt werden, Rechtsgültigkeit entfalten. Bedenken bestehen dabei vor allem gegen die fehlende Überprüfung des Vorliegens allfälliger Entschuldigungsgründe und gegen die unzureichende Konkretisierung der Ermessensübung.
Rechtsgrundlagen: § 135 BAO