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Aktuelle Kurzinformationen - Rechtsprechung Einkommensteuer

KurzinfoSWK 2001, K 2 Heft 2 v. 10.1.2001

Zusammenfassung: Ein bei Begründung einer stillen Beteiligung zu leistendes Aufgeld zählt zu den Anschaffungskosten der Beteiligung und kann nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden.

BFH, 23.02.2000, VIII R 40/98

Rechtsgrundlagen: § 27 EStG

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