Zusammenfassung: Darlehenszinsen für einen Betriebskredit können nicht als Betriebsausgaben berücksichtigt werden, wenn sie vom Ehepartner des Betriebsinhabers beglichen werden.
BFH, 24.02.2000, IV R 75/98
Rechtsgrundlagen: § 4 Abs 4 EStG
Zusammenfassung: Darlehenszinsen für einen Betriebskredit können nicht als Betriebsausgaben berücksichtigt werden, wenn sie vom Ehepartner des Betriebsinhabers beglichen werden.
BFH, 24.02.2000, IV R 75/98
Rechtsgrundlagen: § 4 Abs 4 EStG