Zusammenfassung: Der BFH prüft, inwieweit die von einem Ehegatten beglichenen Schuldzinsen eines gemeinschaftlichen Kredits als Werbungskosten berücksichtigt werden können.
BFH, 04.09.2000, IX R 22/97
Rechtsgrundlagen: § 4 Abs 4 EStG
Zusammenfassung: Der BFH prüft, inwieweit die von einem Ehegatten beglichenen Schuldzinsen eines gemeinschaftlichen Kredits als Werbungskosten berücksichtigt werden können.
BFH, 04.09.2000, IX R 22/97
Rechtsgrundlagen: § 4 Abs 4 EStG