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Aus der Arbeit der BMF-Fachabteilungen

SteuernBMFSWK 2001, S 39 Heft 2 v. 10.1.2001

Zusammenfassung: Das BMF nimmt zur Abgrenzung zwischen Stillhalter- und Glattstellungsprämien und zu deren Verlustausgleichsfähigkeit Stellung.

Rechtsgrundlagen: § 29 Z 3 EStG 1988; § 30 Abs 1 Z 1 EStG 1988; § 30 Abs 4 EStG 1988

Weiterführende Hinweise: BMF, 21.11.2000

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