§ 248 BAO
Bei gleichzeitiger Geltendmachung einer Berufung gegen den Haftungsbescheid und einer Berufung gegen den Steueranspruch ist vorrangig die Berufung gegen den Haftungsbescheid zu prüfen.
VwGH 29.03.2001, 2000/14/0200
§ 248 BAO
Bei gleichzeitiger Geltendmachung einer Berufung gegen den Haftungsbescheid und einer Berufung gegen den Steueranspruch ist vorrangig die Berufung gegen den Haftungsbescheid zu prüfen.
VwGH 29.03.2001, 2000/14/0200