Zusammenfassung: Der Autor beschreibt den Geltungsbereich des § 91a BörseG, in dem im Rahmen des Aktienoptionengesetzes eine Meldepflicht für Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder sowie leitende Angestellte einer AG bezüglich Aktientransaktionen implementiert wurde. Aufbauend auf einer Darstellung der meldepflichtigen Personen nimmt der Verfasser auch zu inhaltlichen und formalen Vorgaben sowie zum Anwendungsbereich der Bagatellschwelle in § 91a Abs 2 BörseG Stellung.