§ 16 Abs 2 KommStG
Die in der österreichischen Betriebsstätte einer japanischen Luftfahrtgesellschaft ausbezahlten Löhne und Gehälter sind nicht kommunalsteuerpflichtig.
VwGH 28.03.2001, 2000/13/0134
§ 16 Abs 2 KommStG
Die in der österreichischen Betriebsstätte einer japanischen Luftfahrtgesellschaft ausbezahlten Löhne und Gehälter sind nicht kommunalsteuerpflichtig.
VwGH 28.03.2001, 2000/13/0134