§ 217 BAO
Die Verhängung eines Säumniszuschlags ist nur bei Vorliegen eines formellen Steuerzahlungsanspruchs, also einer Steuerzahlungspflicht bis zu einem bestimmten Zahlungstermin, möglich.
VwGH 23.03.2001, 2000/16/0080
§ 217 BAO
Die Verhängung eines Säumniszuschlags ist nur bei Vorliegen eines formellen Steuerzahlungsanspruchs, also einer Steuerzahlungspflicht bis zu einem bestimmten Zahlungstermin, möglich.
VwGH 23.03.2001, 2000/16/0080