§ 7 BAO
Eine aufnehmende Kapitalgesellschaft tritt im Rahmen von Einbringungen nicht die Gesamtrechtsnachfolge des vormaligen Betriesinhabers an.
VwGH 28.03.2001, 2000/13/0066
§ 7 BAO
Eine aufnehmende Kapitalgesellschaft tritt im Rahmen von Einbringungen nicht die Gesamtrechtsnachfolge des vormaligen Betriesinhabers an.
VwGH 28.03.2001, 2000/13/0066