§ 303 Abs 4 BAO
Der VwGH bestimmt den maßgeblichen Zeitpunkt für die Beurteilung des "Hervorkommens neuer Tatsachen und Beweismittel" als Voraussetzung für die amtswegige Einleitung eines Wiederaufnahmeverfahrens.
VwGH 28.03.2001, 98/13/0026
§ 303 Abs 4 BAO
Der VwGH bestimmt den maßgeblichen Zeitpunkt für die Beurteilung des "Hervorkommens neuer Tatsachen und Beweismittel" als Voraussetzung für die amtswegige Einleitung eines Wiederaufnahmeverfahrens.
VwGH 28.03.2001, 98/13/0026