Zusammenfassung: Der Verzicht eines Arbeitnehmergesellschafters auf die Ablösezahlung für unkonsumierten Urlaub ist als Einlage zu qualifizieren.
Rechtsgrundlagen: § 6 Z 14 lit b EStG 1988; Rz 2599 EStR 2000
Weiterführende Hinweise: BMF, 10.07.2001
Zusammenfassung: Der Verzicht eines Arbeitnehmergesellschafters auf die Ablösezahlung für unkonsumierten Urlaub ist als Einlage zu qualifizieren.
Rechtsgrundlagen: § 6 Z 14 lit b EStG 1988; Rz 2599 EStR 2000
Weiterführende Hinweise: BMF, 10.07.2001