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Verzicht auf Ablöse des Urlaubsanspruches als Einlage

SteuernBMFSWK 2001, S 559 Heft 22 v. 1.8.2001

Zusammenfassung: Der Verzicht eines Arbeitnehmergesellschafters auf die Ablösezahlung für unkonsumierten Urlaub ist als Einlage zu qualifizieren.

Rechtsgrundlagen: § 6 Z 14 lit b EStG 1988; Rz 2599 EStR 2000

Weiterführende Hinweise: BMF, 10.07.2001

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