Zusammenfassung: Der BFH nimmt zur verdeckten Gewinnausschüttung im Zusammenhang mit der Festlegung von Verrechnungspreisen Stellung und erläutert, dass die Unmöglichkeit zur Vorlage von Berechnungsunterlagen der ausländischen Muttergesellschaft eine Schätzung zu Lasten der Partei nicht rechtfertigt.
BFH, 10.05.2001, I S 3/01