§ 8 Abs 2 KStG
Der VwGH erörtert, dass die nachträgliche Anhebung es Kaufpreises bei Fehlen einer Kaufvertragsklausel bezüglich der Abgeltung der Ablöse für den Firmenwert als verdeckte Gewinnausschüttung zu qualifizieren ist.
VwGH 29.05.2001, 97/14/0036