§ 289 Abs 2 BAO
Auch im Rahmen der Anfechtung eines Sicherstellungsauftrages ist die Steuerbehörde zweiter Instanz legitimiert, vom Spruch und der Bescheidbegründung der erstinstanzlichen Behörde abzuweichen.
VwGH 20.12.2000, 99/13/0244
§ 289 Abs 2 BAO
Auch im Rahmen der Anfechtung eines Sicherstellungsauftrages ist die Steuerbehörde zweiter Instanz legitimiert, vom Spruch und der Bescheidbegründung der erstinstanzlichen Behörde abzuweichen.
VwGH 20.12.2000, 99/13/0244