Zusammenfassung: Die Autoren beschreiben den Anwendungsbereich des § 2 Abs 2 b EStG, der durch das Budgetbegleitgesetz 2001 ins österreichische Steuerrecht integriert wurde und die Rahmenbedingungen für die Verlustverwertung modifiziert. Nach einer Abgrenzung zwischen den ausgleichsfähigen und den nicht ausgleichsfähigen Verlusten erläutern die Verfasser insbesondere, welche Konsequenzen die gemeinsame Anwendung der neuen Verlustverrechnungs- und -vortragsgrenze nach sich zieht.