Zusammenfassung: Das BMF verlängert den Zeitraum für die Anpassung der Kassensysteme infolge der Änderung des Steuertarifs für kaffee- und Teegetränke.
Rechtsgrundlagen: Z 30 Anl zum UStG 1994
Weiterführende Hinweise: BMF, 06.12.2000, GZ 09 1000/4-IV/9/00