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Steuersatzänderung für Kaffee- und Teegetränke ab 2001

SteuernBMFSWK 2001, S 25 Heft 1 v. 1.1.2001

Zusammenfassung: Das BMF verlängert den Zeitraum für die Anpassung der Kassensysteme infolge der Änderung des Steuertarifs für kaffee- und Teegetränke.

Rechtsgrundlagen: Z 30 Anl zum UStG 1994

Weiterführende Hinweise: BMF, 06.12.2000, GZ 09 1000/4-IV/9/00

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