§ 20 Abs 4 Z 4 ErbStG
Der VwGH erörtert, dass die Bekämpfung eines Erbanspruchs eines Dritten als Rechtsstreitigkeit für den Nachlass zu qualifizieren ist und prüft die Abzugsfähigkeit der daraus resultierenden Verfahrenskosten.
VwGH 11.05.2000, 97/16/0214