§ 308 Abs 1 BAO; § 108 BAO
Ein geringfügiges Verschulden an der Fristversäumung schließt die Genehmigung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht aus.
VwGH 03.05.2000, 99/13/0245
§ 308 Abs 1 BAO; § 108 BAO
Ein geringfügiges Verschulden an der Fristversäumung schließt die Genehmigung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht aus.
VwGH 03.05.2000, 99/13/0245