§ 32 EStG 1988; § 37 Abs 3 EStG 1972; § 37 Abs 5 EStG 1988
Eine Versteuerung mit dem Viertelsteuersatz kommt für Entschädigungszahlungen, die im Gegenzug für die Aufgabe eines Mietrechts zugewendet werden, nicht in betracht.
VwGH 03.05.2000, 2000/13/0012