Art XXVII § 2 StRefG 1993; § 6 Abs 2 Z 1 lit f KStG
Der VwGH erörtert, dass für einen Darlehensvertrag, der in wirtschaftlichem Konnex zum Anteilserwerb an einer Mittelstandsfinanzierungsgesellschaft im Gegensatz zum Anteilserwerb selbst Rechtsgebühren und Abgaben zu entrichten sind.